Die Anlagenfläche wird in aller Regel nicht gem. dem jeweiligen Strombedarf ausgelegt, sondern auf Basis der zur Verfügung stehenden Dachfläche und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Denn der erzeugte Strom wird bei Volleinspeisung oder Überschußeinspeisung mit Direktverbrauch zu gesetzlich vorgeschriebenen Tarifen in das öffentliche Netz eingespeist (die Bundesnetzagentur legt in der Regel die Preise bei Betriebsbeginn der Anlage fest, Anmeldung gem. EEG bei der Bundesnetzagentur Pflicht) und vom jeweiligen Energieversorger entsprechend vergütet. Der Eigenbedarf...
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